Kostenübersicht

Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit, bei Coaching und Supervision kommen 20 % MWSt hinzu.
Bei Therapie ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ab der ersten Sitzung möglich.*)

PSYCHOTHERAPIE (einzeln)

EUR 90,- Erstgespräch, 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 110,- Folgegespräche, 50 Minuten (1 Einheit)

THERAPIE IM GEHEN (einzeln)

EUR 135,- Folgegespräche, 50 Minuten Gesprächszeit + Anreisezeit (1,5 Einheiten)

PAARTHERAPIE

EUR 165,- Erstgespräch, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
EUR 195,- Folgegespräche
, 75 Minuten (1,5 Einheiten)

THERAPIE AB 3 PERSONEN (z.B. Familien)

EUR 195,- Erstgespräch, 75 Minuten (1,5 Einheiten)
EUR 225,- Folgegespräche
, 75 Minuten (1,5 Einheiten)

SUPERVISION, COACHING, BERATUNG, ONLINE (einzeln)

EUR 108,- Erstgespräch (= 90 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)
EUR 132,- Folgegespräche (= 110 EUR + 20 % MWSt)
, 50 Minuten (1 Einheit)

GRUPPENSUPERVISION

EUR 180,- (= 150 EUR + 20 % MWSt), 50 Minuten (1 Einheit)


Zahlungsmodalitäten

Die Verrechnung erfolgt direkt nach der Sitzung über eine Honorarnote bzw. Rechnung. Bezahlung bitte per Kartenzahlung. Damit möchte ich Ihnen und mir Zeit ersparen, indem keine Kontoüberweisungen notwendig sind bzw. sie kein Bargeld mitnehmen müssen. Das Honorar kann mit folgenden Karten oder Handy-Systemen gezahlt werden:

  • EC, Maestro/V Pay, MasterCard und Visa
  • Apple Pay und Google Pay
  • Kontaktlose Zahlung per NFC
  • Auch mit PIN, Chip und Swipe

Ausfallhonorar

Für entschuldigte Einheiten verrechne ich keinerlei Honorar, schließlich könnten Sie – genauso wie ich – z. B. kurzfristig erkranken. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte und völlig unentschuldigte Termine mit einem Ausfallhonorar von 30 € verrechne, wurde der Zeitraum doch ausschließlich für Sie reserviert (siehe Informationsblatt).


Fällige Zahlungserinnerungs- und Mahngebühren

Erfolgt die Begleichung des Rechnungsbetrags für die erbrachte Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen (ab Rechnungsdatum), erhalten Sie eine 1. Zahlungserinnerung (per Email und SMS), für die keinerlei Bearbeitungsgebühr eingehoben wird. Erfolgt jedoch nach dieser 1. Zahlungserinnerung weiterhin keine Überweisung innerhalb von 7 Tagen (ab Datum der 1. Zahlungserinnerung), muss für die 2. Zahlungserinnerung (erfolgt per Email und SMS) von der Buchhaltung leider eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- (pro nicht gezahlter Therapieeinheit) zusätzlich verrechnet werden; für die 1. und 2. (und letzte) Zahlungsmahnung (erfolgt per Email, SMS und Brief) muss leider eine Bearbeitungsgebühr von jeweils EUR 30,- (pro nicht gezahlter Therapieeinheit) verrechnet werden. Erfolgt weiterhin keine Zahlung für die erbrachte Leistung sowie für die Zahlungserinnerungs- und Mahngebühren, muss für die Zahlungsverzögerung leider mein Rechtsbeistand bzw. ein Inkassoinstitut beauftragt werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Gerne können fällige Beträge gestundet werden, indem Sie dazu mit dieser Bitte auf Zahlungsaufschiebung aktiv an mich herantreten.


*) Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Sie entscheiden selbst, ob Sie den Kostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragen wollen; Zusatzversicherungen denken zumeist den Restbetrag ab.

Detail-Auflistung

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Einzelsitzung 50 Minuten 31,50 €

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Einzelsitzung 50 Minuten 42,40 €

SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung 50 Minuten 45,00 €

Die Kosten werden nach Einreichen der Rechnung, einer Zahlungsbestätigung (Kontoauszug der Kartenzahlung) und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung von Ihrer Sozialversicherung rückerstattet. Die Bestätigung muss spätestens bis zur 2. Therapiesitzung (z. B. vom Hausarzt) bestätigt werden.


Bestätigung der ärztlichen Untersuchung

Bei einer Therapie, die mehr als 10 Sitzungen umfasst, müssen Sie VOR der 11. Sitzung einen Verlängerungsantrag für den Kostenzuschuss stellen. Dazu muss ich ein Formular über Ihren weiteren Therapieplan ausfüllen (so können bis zu 50 Sitzungen von der Sozialversicherung bewilligt werden; eine weitere Verlängerung ist möglich, diese müsste aber vom mir in einem erneuten Verlängerungsantrag begründet werden). Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

ÖGK

SVS

BVAEB


Steuerliche Absetzbarkeit der Therapie- und Beratungskosten

Ausgaben für Psychotherapie können auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt.


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Mag. Robert Riedl
Krenngasse 17/HP/3
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